Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Serverless Computing Service (FaaS)


evrtng functions, Dorfstrasse 1, CH-8934 Knonau (nachfolgend „Provider“)

1. Anwendungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern (B2B) im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts (OR). Sie regeln die Bereitstellung und Nutzung des Serverless Computing Service („Service“).

1.2 Der Service ist eine cloudbasierte Function-as-a-Service (FaaS)-Plattform mit ereignisgesteuerter Ausführung von Code („Functions“), automatischer Skalierung innerhalb systemseitiger Limits und nutzungsabhängiger Abrechnung (Pay-per-use).

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich (Textform genügt) zugestimmt.

1.4 Ergänzend gelten die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung, das Service Level Agreement (SLA), die Acceptable Use Policy (AUP), die Preisliste und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV). Bei Widersprüchen gehen diese speziellen Dokumente den AGB vor.

2. Leistungsumfang und Shared Responsibility

2.1 Der Provider stellt den Service im Rahmen der aktuellen Leistungsbeschreibung zur Verfügung. 2.2 Der Service umfasst insbesondere die Ausführung von Functions, automatische Skalierung innerhalb der systemseitigen Limits sowie die Anbindung an unterstützte Dienste.

2.3 Nicht geschuldet sind insbesondere dauerhafte Datenpersistenz (sofern nicht separat vereinbart), individuelle Anpassungen oder kundenspezifische Entwicklungen.

2.4 Der Provider ist berechtigt, den Service technisch weiterzuentwickeln, sofern die vertraglich vereinbarten Hauptleistungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

2.5 Shared-Responsibility-Modell: Der Provider ist verantwortlich für die Betriebsfähigkeit der zugrundeliegenden Infrastruktur. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für seinen Code, dessen Sicherheit, Konfiguration, Datenhaltung, Backups und die gesetzeskonforme Nutzung des Services.

3. Service Levels (SLA)

3.1 Die Verfügbarkeit und weitere Service Levels ergeben sich aus dem separaten SLA.

3.2 Von der SLA-Berechnung ausgenommen sind insbesondere geplante Wartungsfenster, technisch bedingte Cold Starts, kurzfristige Skalierungsverzögerungen, systembedingte Limits sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Providers.

3.3 Bei Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit erhält der Kunde die im SLA definierten Service Credits. Diese sind der primäre und abschließende Rechtsbehelf für SLA-Verletzungen und werden auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde nutzt den Service ausschließlich vertrags- und gesetzeskonform.

4.2 Dem Kunden ist insbesondere untersagt: Verbreitung von Schadsoftware oder illegalen Inhalten, missbräuchliche Überlastung des Services (Over-Invocation), Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder Limits sowie jegliche Nutzung, die Rechte Dritter verletzt.

4.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Sicherheit seines Codes, die korrekte Konfiguration, die Sicherung und Wiederherstellung seiner Daten sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen (einschließlich Datenschutz und Exportkontrollen).

4.4 Der Kunde hat angemessene Datensicherungsmaßnahmen (Backups) vorzuhalten. 4.5 Störungen oder Sicherheitsvorfälle sind dem Provider unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, zu melden.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Nutzung erfolgt auf Basis des Pay-per-use-Modells gemäß der jeweils aktuellen Preisliste.

5.2 Der Provider ist berechtigt, Preise mit einer Frist von 30 Tagen anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Inkrafttreten der Änderung zu.

5.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

6.2 Er kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.4 Für Kunden mit Sitz in der EU gelten zusätzlich die in Ziffer 7 geregelten Switching-Bestimmungen des EU Data Act.

7. Daten, Vertragsbeendigung und Switching (Exit)

7.1 Der Kunde bleibt alleiniger Inhaber aller Rechte an seinen Daten und digitalen Assets („exportierbare Daten“). Der Provider erhält nur die zur Leistungserbringung erforderliche, widerrufliche Nutzungslizenz.

7.2 Bei Beendigung des Vertrags (gleich aus welchem Grund) stellt der Provider dem Kunden für mindestens 90 Tage die Möglichkeit zum Export der exportierbaren Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung.

7.3 Zusätzliche Regelung für EU-Kunden (EU Data Act, Kapitel VI):
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag jederzeit mit einer Höchstfrist von zwei Monaten zu kündigen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln oder die Daten on-premise zu portieren. Der Provider verpflichtet sich, alle pre-kommerziellen, kommerziellen, technischen, vertraglichen und organisatorischen Hindernisse zu entfernen und in gutem Glauben zusammenzuarbeiten (good faith).
Der Switching-Prozess erfolgt ohne unangemessene Verzögerung und innerhalb einer maximalen Transitional Period von 30 Kalendertagen nach Ablauf der Kündigungsfrist (verlängerbar nur bei nachweislicher technischer Undurchführbarkeit). Der Provider gewährt angemessene Unterstützung beim Export und der Migration.
Bis zum 12. Januar 2027 dürfen Switching Charges nur kostendeckend und vorab transparent vereinbart werden; ab diesem Datum entfallen sie (außer Early-Termination-Penalties, soweit zulässig). Der Provider stellt eine detaillierte Liste der exportierbaren Daten und etwaiger Ausnahmen (z. B. Trade Secrets) zur Verfügung.

7.4 Nach Ablauf der Exportfrist ist der Provider berechtigt, die Daten vollständig zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1 Der Provider haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt und der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Vergütungen begrenzt.

8.3 Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit der Kunde seiner Backup-Pflicht (Ziffer 4.4) nachgekommen ist oder der Verlust auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht vermeidbar gewesen wäre.

8.4 Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Folgeschäden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8.5 Service Credits gemäß SLA sind der abschließende Rechtsbehelf bei Verfügbarkeitsverletzungen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z. B. Produkthaftung) bleiben unberührt.

9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

9.1 Der Provider verarbeitet Personendaten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden im Einklang mit dem revidierten Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG) bzw. der DSGVO (bei EU-Daten).

9.2 Die Parteien schließen hierzu eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), die Bestandteil des Vertrags ist.

9.3 Der Provider trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten. Der Kunde bleibt Verantwortlicher, der Provider Auftragsbearbeiter.

9.4 Der Beizug von Subprozessoren bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden (allgemeine oder fallbezogene Zustimmung möglich; Widerspruchsrecht). Bei internationalen Übermittlungen werden geeignete Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln) eingesetzt.

9.5 Bei Datenschutzvorfällen informiert der Provider den Kunden unverzüglich.

10. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

10.1 Sämtliche Rechte an vom Kunden eingebrachten Inhalten, Code und Daten verbleiben beim Kunden. Der Provider erhält ein nicht-ausschließliches, auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht, soweit zur Erbringung des Services erforderlich.

10.2 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich zugänglichen Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags für weitere drei Jahre.

11. Änderungen der AGB und des Services

11.1 Der Provider ist berechtigt, diese AGB sowie den Service mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern ein sachlicher Grund vorliegt (z. B. technische Weiterentwicklung, gesetzliche Änderungen) und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

11.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs oder bei wesentlichen Änderungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Inkrafttreten der Änderung zu.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Vorgaben des EU-Rechts (insbesondere EU Data Act bei EU-Kunden) bleiben unberührt.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig. Bei zwingendem EU-Gerichtsstandrecht gilt das gesetzlich vorgeschriebene Forum.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

12.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail ist ausreichend). 

evrtng functions, Knonau, März 2026